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   VGH Hessen, 27.03.1995 - 6 UE 1927/94   

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https://dejure.org/1995,13103
VGH Hessen, 27.03.1995 - 6 UE 1927/94 (https://dejure.org/1995,13103)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.03.1995 - 6 UE 1927/94 (https://dejure.org/1995,13103)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. März 1995 - 6 UE 1927/94 (https://dejure.org/1995,13103)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 14 Abs 4 ÄApprO
    Eliminierung fehlerhafter Prüfungsfragen in der ärztlichen Vorprüfung und Bestehen der Prüfung - Beschwer des IMPP; Berechnung der relativen Bestehensgrenze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Hessen, 04.07.1983 - VI TG 286/82
    Auszug aus VGH Hessen, 27.03.1995 - 6 UE 1927/94
    Die hiergegen eingelegte Beschwerde hatte der Senat mit Beschluß vom 4. Juli 1983 - VI TG 286/82 - zurückgewiesen.

    Die Verwaltungsvorgänge des Beklagten (1 Heft) und die Akten des Eilverfahrens V/1 G 440/82 VG Frankfurt a.M. = VI TG 286/82 Hess.VGH (2 Bände) haben vorgelegen und sind zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden.

  • BVerwG, 20.11.1987 - 7 C 3.87

    Fehlerhaftes Prüfungsverfahren - Multiple-choice-Verfahren - Antworten -

    Auszug aus VGH Hessen, 27.03.1995 - 6 UE 1927/94
    Da der Beigeladene nach seiner Praxis in den Fällen, in denen sich eine weitere Antwortalternative als richtig herausgestellt hat, denjenigen Kandidaten, die diese Antwortalternative gewählt haben, eine Gutschrift erteilt hat, muß in Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ( Art. 3 GG) dem Kläger sowohl für die Frage Nr. 105 als auch für die Frage Nr. 24 eine Gutschrift erteilt werden (vgl. für solche Fälle auch BVerwG, Urteil vom 20. November 1987 - 7 C 3.87 -, DVBl. 1988, 402 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. Mai 1992 - 22 A 1650/87 - DVBl. 1993, 58 ff., 60 rechte Spalte).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.1992 - 22 A 1650/87

    Ärztliches Prüfungsverfahren (Multiple Choice)

    Auszug aus VGH Hessen, 27.03.1995 - 6 UE 1927/94
    Da der Beigeladene nach seiner Praxis in den Fällen, in denen sich eine weitere Antwortalternative als richtig herausgestellt hat, denjenigen Kandidaten, die diese Antwortalternative gewählt haben, eine Gutschrift erteilt hat, muß in Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ( Art. 3 GG) dem Kläger sowohl für die Frage Nr. 105 als auch für die Frage Nr. 24 eine Gutschrift erteilt werden (vgl. für solche Fälle auch BVerwG, Urteil vom 20. November 1987 - 7 C 3.87 -, DVBl. 1988, 402 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. Mai 1992 - 22 A 1650/87 - DVBl. 1993, 58 ff., 60 rechte Spalte).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84

    Mulitple-Choice-Verfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 27.03.1995 - 6 UE 1927/94
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der der Senat folgt, darf eine im Antwort-Wahl-Verfahren gegebene Antwort nicht als falsch gewertet werden, wenn sie gesicherten medizinischen Erkenntnissen entspricht, die im Fachschrifttum bereits vor der Prüfung veröffentlicht und Kandidaten des entsprechenden Prüfungsabschnitts im Regelfall ohne besondere Schwierigkeiten zugänglich waren (BVerfG, Beschluß vom 17. April 1991 - 1 BvR 1529/84 und 138/87 - BVerfGE 84, 59 ff., 79).
  • VGH Hessen, 28.11.1991 - 6 UE 243/85

    Falsch beantwortete fehlerhafte Frage in einer pharmazeutischen Prüfung;

    Auszug aus VGH Hessen, 27.03.1995 - 6 UE 1927/94
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 28. November 1991 - 6 UE 243/85 - (NVwZ-RR 1992, 421 f.) entschieden, daß eine ungeeignete Frage nicht regelmäßig zur Fehlerhaftigkeit der gesamten Prüfung führen müsse, sondern nur dann, wenn sich die fehlerhafte Aufgabenstellung auf die ganze Prüfung ausgewirkt habe oder haben könne, weil z. B. unverzichtbare Teile der Prüfung davon erfaßt worden oder das Prüfungsverfahren zum Nachteil des Prüflings beeinflußt worden sei.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.1993 - 22 A 151/93

    Bestehen der ärztlichen Vorprüfung; Fehlerhaftigkeit der Prüfungsaufgaben;

    Auszug aus VGH Hessen, 27.03.1995 - 6 UE 1927/94
    Entgegen der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein- Westfalen (vgl. Beschluß vom 1. August 1994 - 22 B 976/94 - DVBl. 1994, 1371; Urteil vom 24. September 1993 - 22 A 151/93 - Leitsätze veröffentlicht in DVBl. 1994, 651 f.) ergibt sich insbesondere aus Art. 2 Nr. 2 des Abkommens, daß das IMPP nicht lediglich Hilfsfunktionen für die Landesprüfungsämter wahrnimmt.
  • VGH Bayern, 20.12.1990 - 7 C 90.3490
    Auszug aus VGH Hessen, 27.03.1995 - 6 UE 1927/94
    Vielmehr haben die vertragschließenden Länder sich dazu verpflichtet, die vom Institut aufgestellten Prüfungsfragen mit Antwortmöglichkeiten abzunehmen und sie ausschließlich zu stellen sowie die Festlegung der zutreffenden Antworten anzuerkennen, die Antwortbögen vom Institut technisch auswerten zu lassen und das Auswertungsergebnis ihren Prüfungsentscheidungen zugrundezulegen (Art. 3 Nummern 1, 3 und 4 des Abkommens; wie hier Bay. VGH, Beschluß vom 20. Dezember 1990 - 7 C 90.3490 - DVBl. 1991, 761).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.1994 - 22 B 976/94

    Ärztliche Prüfungen; Prüfungsrechtsverhältnis; Institut für medizinische und

    Auszug aus VGH Hessen, 27.03.1995 - 6 UE 1927/94
    Entgegen der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein- Westfalen (vgl. Beschluß vom 1. August 1994 - 22 B 976/94 - DVBl. 1994, 1371; Urteil vom 24. September 1993 - 22 A 151/93 - Leitsätze veröffentlicht in DVBl. 1994, 651 f.) ergibt sich insbesondere aus Art. 2 Nr. 2 des Abkommens, daß das IMPP nicht lediglich Hilfsfunktionen für die Landesprüfungsämter wahrnimmt.
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